Weshalb wurde die Rotwildverordnung im letzten Jahrhundert erlassen?

Im Jahr 1958 wurde in Baden-Württemberg die sogenannte Rotwildverordnung von der Landesregierung erlassen. Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, welche vorschreibt, dass Rotwild nur in bestimmen Gebieten in BW vorkommen darf. Gründe für die Einführung dieser Verordnung zu Zeiten der Reparationszahlungen und des Wiederaufbaus war die Sorge der Forst- und Landwirtschaft, dass durch anwachsende Rotwildbestände massive Schäden in Wald und Ackerland entstehen könnten. Zu dieser Zeit waren Ernährungssicherung, Wachstum und Wiederaufforstung das primäre Ziel der Zeit. Zusätzlich galt die rein ökonomische Devise: Unser Wald heute, ist unsere Rente von morgen. 

Landschaft, ob Wald oder Feldflur, wurde fast ausschließlich als Produktionsraum und nicht als Produktions- und Lebensraum für Tier-und Pflanzenarten verstanden. So verständlich die Einführung der Rotwildverordnung zur damaligen Zeit war, so überfällig ist eine konsequente Überarbeitung. Das Wildtiermanagement bietet zahlreiche Instrumente, welche die unterschiedlichen Interessen in einer Kulturlandschaft zusammenzuführen, sodass eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft möglich ist, Schäden minimiert werden, Freizeitnutzung stattfinden kann, aber auch die Funktion als Lebensraum für wildlebende Tier- und Pflanzenarten erfüllt wird.