Zeit für Veränderung
– Zukunft für das Rotwild
Der bisherige Umgang mit dem Wappentier des Landes Baden-Württemberg ist wildbiologisch falsch und nicht mehr zeitgemäß. Er richtet sich noch immer nach der Rotwildverordnung, die im Jahr 1958 erlassen wurde. Rotwild wird nur in fünf gesetzlich definierten Gebieten geduldet, die insgesamt 4% der Landesfläche umfassen. Damit bildet Baden-Württemberg das Schlusslicht aller Bundesländer, in denen Rotwild vorkommt. Dieser Umgang steht zudem im Widerspruch zu dem mit weiteren Wildtieren mit hohem Managementaufwand, z.B. dem Wolf. Der LJV setzt sich bei der Weiterentwicklung des Rotwildmanagements für einen wissensbasierten Weg ein und misst seine Forderungen an der praktischen Umsetzbarkeit und an wildbiologischen Fakten. Darüber hinaus wollen wir durch das Aufzeigen von Positiv-Beispielen darstellen, dass tagaktives Rotwild und rentable Forstwirtschaft zusammen gehen.
Neben der Forderung nach mehr Fläche für das Rotwild und einer artgerechten Bewirtschaftung, basierend auf einer wildökologischen Raumplanung, muss der Fokus bei der Weiterentwicklung des Rotwildmanagements auf einen funktionalen Verbund der einzelnen Teilvorkommen gelegt werden. Nur durch einen verbesserten genetischen Austausch kann das Rotwild eine Zukunft im Land haben.
Ziel der Kampagne
Mit unserer Kampagne „Platz!Hirsch“ wollen wir in Politik und Gesellschaft für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement im Land werben. Dazu ist es notwendig, die antiquierte Rotwildverordnung anzupassen.
Angesichts der Tatsache, dass eine großflächige klimabedingte Schädigung der Wälder im Land einen Waldumbau hin zu klimaresilienten Beständen notwendig macht, ist ein modernes Rotwildmanagement, das diesem Umstand besonders Rechnung trägt, nur möglich, wenn betroffene Gruppen (Grundeigentum, Waldbau, Jagd, Naturschutz) zusammen nach Lösungen suchen.
Blaupause dafür soll nach dem Willen des Landes eine Rotwildkonzeption für das größte Rotwildgebiet im Land sein, das seit einigen Jahren unter Federführung der FVA erarbeitet wird.
Platz!Hirsch
Alle Informationen haben wir in unserem neuen Flyer zusammengestellt.
Rotwildrichtlinie
Die Rotwildrichtlinie, die der Umsetzung der Verordnung in der Praxis dient, lief im Herbst 2020 aus. Sie wurde deshalb unter Beteiligung des Landesjagdverbandes neu gefasst. Da die Richtlinie sich im gesetzlichen Rahmen der immer noch gültigen Rotwildverordnung von 1958 bewegen muss, konnten nicht alle Forderungen des LJV nach einer grundlegen Modernisierung umgesetzt werden.
Immerhin wurden in der Richtlinie Regelungen getroffen, die in die richtige Richtung weisen:
- Hinweis auf die Möglichkeit, Wildruhegebiete auszuweisen.
- Ergänzung einer Regelung zum Monitoring.
- Für die Regulierung des Wildbestandes wurden zum Erreichen der Ziele die Aspekte Äsungsverbesserung und Beruhigung der Lebensräume ergänzt.
- Die Klasseneinteilung wird nicht wie bisher nach dem Alter, sondern nach den in der Praxis schnell erkennbaren Geweihmerkmalen ausgerichtet.
- Die Bedeutung und Notwendigkeit von Hegegemeinschaften wird herausgestellt.
- Die Regelung zu Verbesserung der Äsungsverhältnisse und Wildfütterung wird um Habitatpflege ergänzt und auf die aktuellen Regelungen zu Fütterungen Bezug genommen.
- Es wird empfohlen aufgrund der physiologischen Umstellung des Rotwildes auf energiesparendes Verhalten den Abschuss bis Ende Dezember zu erfüllen.
Änderung der Rotwild-Verordnung: JETZT!
Mit der Änderung der Rotwildrichtlinie erfolgte in Schritt in die richtige Richtung. Was jetzt folgen muss, ist die Änderung der Rotwildverordnung! Dazu bieten wir Politik und Jagdverwaltung unsere Zusammenarbeit an.
Unsere Forderungen
Für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement im Land:
Mehr Platz
Wir finden 4 % der Landesfläche sind zu wenig
Mehr Plan
Wir fordern einen ganzheitlichen Plan
Mehr Ruhe
Wir fordern Wildruhezonen
Mehr Vielfalt
Wir fordern Rotwild als Lebensraumgestalter
Mehr Verbund
Wir fordern die Vernetzung der Lebensräume
Hessens Wälder ohne Hirsche
Hessens Hirsche in Gefahr - Ist die Zukunft der Hirsche durch die Zerschneidung von Lebensräumen und der daraus folgenden Inzucht in Gefahr?
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