Meilenstein für das Rotwild:

Baden-Württembergs Hirsche dürfen wieder wandern 

 

Männliche Rothirsche dürfen in Baden-Württemberg künftig wieder wandern. Was eigentlich selbstverständlich klingt, ist tatsächlich außergewöhnlich: Hinter dieser Meldung steckt die Entscheidung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), die uralte Rotwildgebiete-Verordnung von 1958 zu ändern. Diese schrieb bislang den zwangsweisen Abschuss von Hirschen vor, die ihre auf dem Papier definierten und weit voneinander isolierten Rotwildgebiete im Zuge ihres natürlichen Wanderverhaltens verlassen. 

Mit dieser nun verabschiedeten Änderung wird möglich, was Wissenschaft und Verbände seit Jahren gefordert haben: Das pauschale Abschussgebot außerhalb der Rotwildgebiete wird aufgehoben und gehört zumindest für männliche Hirsche endlich der Vergangenheit an. Dieser Schritt soll dazu beitragen, den dringend benötigten genetischen Austausch zwischen den Rotwildgebieten, die nur vier Prozent der Landesfläche umfassen, zu ermöglichen. 

„Ein starkes Zeichen für das ‚Wildtier des Jahres 2026‘ und eine Grundlage für ein modernes und zukunftsfähiges Rotwildmanagement“, freut sich René Greiner, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg (LJV). 
Der LJV hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse zur genetischen Vielfalt in die Praxis umgesetzt werden. Die Kampagnen „Platz!Hirsch“ und „Wanderhirsch“ zeigten eindrücklich, wie wichtig funktionierende Wanderräume und genetische Vielfalt für die Zukunft des Rotwildes sind. 

Für eine Zukunftsperspektive, die das Rotwild seit der Einführung der Rotwildgebiete-Verordnung im Jahr 1958 nicht mehr hatte, müssen jedoch weit mehr Vernetzung und Austausch auf die Fläche gebracht werden, fordert der Landesjagdverband. Grundlagen dafür sind ein landesweites Konzept zur Weiterentwicklung des Rotwildmanagements unter Beteiligung aller betroffenen Akteursgruppen und der Wissenschaft sowie ein konsequenter Schutz und die Verbesserung der Wanderkorridore für Wildtiere, beispielsweise durch entsprechende Grünbrücken. 

Der LJV freut sich, dass ein erster wichtiger Schritt getan ist, dem nun weitere Anstrengungen folgen müssen, und dankt ausdrücklich allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern der vergangenen Jahre – der Deutschen Wildtier Stiftung, dem Deutschen Jagdverband, den Jägerinnen und Jägern vor Ort sowie allen, die sich gemeinsam mit uns für einen zeitgemäßen und verantwortungsvollen Umgang mit Baden-Württembergs Wappentier eingesetzt haben.

Ziel der Kampagne

Baden-Württemberg hegt mit seinem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz den Anspruch, den Umgang mit Wildtieren und ihren Lebensräumen wissensbasiert zu gestalten. Deshalb fordert der Landesjagdverband bei der Weiterentwicklung des Rotwildmanagements:

  • Erarbeitung eines landesweiten Konzepts zur Weiterentwicklung des Rotwildmanagements unter Beteiligung aller betroffenen Akteursgruppen und der Wissenschaft. 
  • Konsequenter Schutz und Verbesserung der Wanderkorridore von Wildtieren durch Lebensraumgestaltung und Bau von Querungshilfen. 

Platz!Hirsch

Alle Informationen haben wir in unserem neuen Flyer zusammengestellt.

Rotwildrichtlinie

 

Die Rotwildrichtlinie, die der Umsetzung der Verordnung in der Praxis dient, lief im Herbst 2020 aus. Sie wurde deshalb unter Beteiligung des Landesjagdverbandes neu gefasst. Da die Richtlinie sich im gesetzlichen Rahmen der immer noch gültigen Rotwildverordnung von 1958 bewegen muss, konnten nicht alle Forderungen des LJV nach einer grundlegen Modernisierung umgesetzt werden. 

 
Immerhin wurden in der Richtlinie Regelungen getroffen, die in die richtige Richtung weisen: 

  • Hinweis auf die Möglichkeit, Wildruhegebiete auszuweisen. 
  •  Ergänzung einer Regelung zum Monitoring. 
  • Für die Regulierung des Wildbestandes wurden zum Erreichen der Ziele die      Aspekte Äsungsverbesserung und Beruhigung der Lebensräume ergänzt. 
  • Die Klasseneinteilung wird nicht wie bisher nach dem Alter, sondern nach den in der Praxis schnell erkennbaren Geweihmerkmalen ausgerichtet. 
  • Die Bedeutung und Notwendigkeit von Hegegemeinschaften wird herausgestellt. 
  • Die Regelung zu Verbesserung der Äsungsverhältnisse und Wildfütterung wird um Habitatpflege ergänzt und auf die aktuellen Regelungen zu Fütterungen Bezug genommen. 
  • Es wird empfohlen aufgrund der physiologischen Umstellung des Rotwildes auf energiesparendes Verhalten den Abschuss bis Ende Dezember zu erfüllen. 

Unsere Forderungen

Für ein zeitgemäßes Rotwildmanagement im Land:

Mehr Platz

Wir finden 4 % der Landesfläche sind zu wenig

Mehr Plan

Wir fordern einen ganzheitlichen Plan

Mehr Ruhe

Wir fordern Wildruhezonen

Mehr Vielfalt

Wir fordern Rotwild als Lebensraumgestalter

Mehr Verbund

Wir fordern die Vernetzung der Lebensräume 

 

  Hessens Wälder ohne Hirsche
Hessens Hirsche in Gefahr - Ist die Zukunft der Hirsche durch die Zerschneidung von Lebensräumen und der daraus folgenden Inzucht in Gefahr? 

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